Die Kritik des Landesrechnungshofs war deutlich - nun sprechen sich die Grünen für Änderungen aus.
Nach der Kritik des Landesrechnungshofs an den Landtagsfraktionen fordern die Grünen neue Regeln für die Rückforderung von Finanzmitteln. Nötig sei ein gesetzlich ausdrücklich geregeltes Rückforderungsrecht des Landtagspräsidenten für zweckwidrig verwendete Fraktionskostenzuschüsse und die Eröffnung des Rechtswegs über unterschiedliche Auffassungen, teilte die Grünen-Fraktion mit. "Uns ist wichtig, dass wir hier Klarheit sowohl über das Verfahren als auch in der öffentlichen Kommunikation erhalten", sagte der parlamentarische Geschäftsführer Olaf Meister.
Der Landesrechnungshof in Sachsen-Anhalt wirft den Landtagsfraktionen vor, finanzielle Mittel fehlerhaft eingesetzt zu haben. Rund 100.000 Euro aus den Jahren 2012 bis 2016 seien bisher nicht zurückgezahlt worden, hieß es. Bei den Verstößen handelt es sich unter anderem um Werbung für eine Partei im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, um unzulässige Nutzungen von Dienstwagen oder unangemessene Ausgaben für Bewirtungen.
Der Rechnungshof sieht Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) in der Pflicht, die Mittel zurückzufordern. Dieser verweist jedoch darauf, dass es aus seiner Sicht bisher kein explizites Rückforderungsrecht gibt.
Die Grünen fordern außerdem zeitnahe Prüfungen. Der Prüfungsturnus des Rechnungshofs sollte sich an den jährlichen Geschäftsprüfungen orientieren und daher jährlich in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Die aktuelle Verfahrensweise mit zum Teil mehr als einem Jahrzehnt später erfolgenden Prüfungen sei nicht sinnvoll, hieß es.