Seit dem 1. Juli können Vereine, die Cannabis anbauen wollen, Zulassungen beantragen. Gemacht haben das im Saarland erst zwei.
Gut einen Monat nach dem offiziellen Startschuss für Cannabis-Anbauvereinigungen haben im Saarland nur wenige Vereine einen Antrag auf Zulassung gestellt. Seit Beginn der Antragsfrist am 1. Juli seien zwei Anträge eingegangen, teilte das zuständige Ministerium für Verbraucherschutz in Saarbrücken der Deutschen Presse-Agentur mit. Stichtag der Daten war der 2. August.
Zunächst werde geprüft, ob die Anträge vollständig seien, teilte der Ministeriumssprecher mit. Zur Bearbeitungszeit könnten keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Aussagen zu Problemstellungen hätten das Ministerium bisher nicht erreicht. Ob es im weiteren Verlauf zu Schwierigkeiten komme, bleibe abzuwarten.
Das Ministerium soll für die Überwachung der Cannabis-Anbauvereinigungen zuständig sein. "Aktuell befindet sich die Kontrollinfrastruktur im Aufbau", teilte der Sprecher weiter mit. Der Aufwand sei bisher nicht abschätzbar.
Laut Cannabisgesetz ist seit dem 1. April grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sind seit 1. Juli in Kraft. In Anbauvereinigungen darf Cannabis zum Zwecke des Eigenkonsums gemeinschaftlich von den Mitgliedern angebaut und an Mitglieder weitergegeben werden.