Ein Jurist sollte klären, ob verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Landtagsabgeordneten der Geldhahn zugedreht werden kann. Eine heikle Frage. Die Antwort: Ja - aber der Gesetzgeber müsste handeln.
Der Landtag kann verfassungsfeindlichen und extremistischen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen die Auszahlung von Landtags-Geldern verweigern – es bräuchte dafür aber neue gesetzliche Grundlagen. Zu diesem Ergebnis kommt ein ausführliches Rechtsgutachten zu einer möglichen sogenannten Extremismusklausel, das Landtagspräsidentin Ilse Aigner in München vorstellte.
Letztlich liegt der Ball also nun bei den Fraktionen: "Der Gesetzgeber in Bayern wäre konkret am Zug, um eine Extremismusklausel zu verankern", sagte Tristan Barczak, Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau. Es müssten das Abgeordneten-, das Fraktions- und das Verfassungsschutzgesetz geändert werden. Aigner sprach sich klar dafür aus, dass die Fraktionen aktiv werden sollten. "Wir wollen solche Gelder nicht auszahlen", sagte sie. Sie hoffe deshalb, "dass wir gemeinsam hier eine Lösung finden können". Und es könnte schnell gehen: "Im Laufe des Jahres könnte man das hinkriegen, wenn man es gemeinsam löst."
Vier Fälle im Landtag bekannt
Die Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen schließen die Arbeitsverträge direkt mit diesen ab, das Landtagsamt übernimmt lediglich die Entlohnung. Bisher fehlt dem Landtagsamt eine rechtliche Grundlage, die Auszahlung der Löhne an "klar verfassungsfeindliche Extremisten" zu verweigern - das hat das Gutachten jetzt bestätigt.
Anlass für die Debatte war ein Bericht des Bayerischen Rundfunks, wonach die AfD-Fraktion im Bundestag und ihre Abgeordneten mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigten, die in Organisationen aktiv seien, die von Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft würden. Aigner hatte daraufhin erklärt, das Problem sei auch im bayerischen Landtag bekannt. Konkret handle es sich um vier Fälle, alles Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten, bestätigte sie nun. In drei Fällen davon habe der Landtag zwischenzeitlich die Auszahlung von Geldern gestoppt, sie aber wieder aufgenommen.