Die Volkszählung hat Folgen für den Länderfinanzausgleich: Sachsen-Anhalt soll künftig weniger Geld aus dem Bundestopf bekommen. Drastische Maßnahmen plant das Finanzministerium jedoch nicht.
Die bei der Volkszählung 2022 erhobenen Einwohnerzahlen sollen den Finanzausgleich für Sachsen-Anhalts Kommunen erst ab 2025 beeinflussen. "Aussagen zu der voraussichtlichen Verteilung der Finanzausgleichsmasse auf die einzelnen Kommunen für das Jahr 2025 können aufgrund der noch nicht vorliegenden Bemessungsgrundlagen derzeit nicht getroffen werden", teilte Sachsen-Anhalts Finanzministerium auf Anfrage mit. Für die Berechnung des Finanzausgleichs 2024 werden noch die Einwohnerzahlen basierend auf dem Zensus 2011 verwendet.
Finanzielle Auswirkungen der niedrigeren Bevölkerungszahlen
Demnach ergab der Zensus 2022, dass in Sachsen-Anhalt nahezu 40.000 Menschen weniger leben als bisher angenommen. Diese Abweichung um 1,8 Prozent bedeute, dass das Land jährlich etwa 15 bis 25 Millionen Euro weniger vom Bund erhält. Diese Einbußen bewegten sich im Rahmen der üblichen Schwankungen der Landesfinanzen. Sie erfordern laut Finanzministerium keine größeren Anpassungen im Landeshaushalt und "daher keine finanzpolitische Anpassung". Bundesweit lag die Bevölkerungszahl um 1,6 Prozent niedriger als bislang angenommen.
Nach Angaben des Landesstatistikamtes änderte sich der Anteil der Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter an der gesamtdeutschen Bevölkerung nur geringfügig von 2,600 Prozent (2011) auf 2,595 Prozent (2022).
Stadt Halle plant Einspruch gegen Zensus-Ergebnisse
Vor allem die Stadt Halle verlor laut den letzten Zensus-Ergebnissen Einwohner. Demnach lebten zum Stichtag etwas mehr als 226.500 Menschen in der Stadt - rund sechs Prozent weniger, als ursprünglich angenommen wurde. Doch nach Angaben der Stadt ist das Zensus-Verfahren nicht abgeschlossen. "Ab September 2024 erfolgt die Anhörung der Kommunen zum Zensus-Ergebnis", hieß es aus dem Ministerium. Dazu wolle die Stadt "eine Stellungnahme vorbereiten und ihre Argumente zur erforderlichen Korrektur der vorläufigen Ergebnisse ins Feld führen". Ab 2025 soll voraussichtlich die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen erfolgen. Für das kommende Jahr rechnet Halle mit Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz des Landes in Höhe von rund 289,6 Millionen Euro.
Ziel des Finanzausgleichsgesetzes
Das Finanzausgleichsgesetz regelt die Geldbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Ziel des Gesetzes ist es, das Geld gerecht zu verteilen, sodass keine der Kommunen benachteiligt wird.