Menschen mit Behinderungen in Sachsen können jetzt beim Sozialministerium die Anerkennung ihres ausgebildeten und geprüften Assistenzhundes beantragen. Sie erhalten dann einen Ausweis und ein Abzeichen für ihren vierbeinigen Alltagshelfer, um mit ihm zusammen öffentliche oder private Einrichtungen oder Anlagen betreten zu können, die für die allgemeine Benutzung zugänglich sind, wie die Behörde in Dresden am Sonntag mitteilte. Dem Assistenzhund dürfe der Zutritt nur ausnahmsweise verwehrt werden, wenn damit eine unverhältnismäßige Belastung der Einrichtung verbunden wäre.
Dies sei ein weiterer wichtiger Schritt, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder Nachteile auszugleichen, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Sie appellierte an alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, Menschen mit Assistenzhund auf Grundlage des Ausweises nach Möglichkeit uneingeschränkt Zutritt zu gewähren.
Assistenzhunde unterstützen Menschen mit Seh- oder Hörproblem, beeinträchtigter Wahrnehmung, Stoffwechselstörungen oder Anfallserkrankungen sowie motorischen oder psychosozialen Problemen. Tiere, die ihre Prüfung ab dem 1. Juli ablegen, erhalten das Zertifikat künftig direkt.
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