Das Landgericht Leipzig muss sich noch einmal mit dem Fall des sogenannten Kinderzimmer-Dealers beschäftigen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Mann, der in Leipzig bereits zum zweiten Mal wegen Drogenhandels verurteilt worden war, teils aufgehoben. Die Sache werde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.