Nach der vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angeordneten Rückholung der seit 2019 in Nordsyrien internierten mutmaßlichen Salzburger IS-Anhängerin Maria G. und ihrer zwei Kinder nach Österreich haben Menschenrechtsexperten das Außenministerium zum raschen Handeln aufgefordert. Noch aber hält sich das Ministerium offen, ob es Einspruch gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen wird. Die Schritte würden geprüft, hieß es in einer kurzen Stellungnahme am Dienstag zur APA.