Der Deutsche Skiverband (DSV) hat im Zwist mit dem Weltverband FIS um die künftigen Medien- und Marketingrechte einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht München I gab einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung überwiegend statt. Wie das Gericht mitteilte, verletze ein FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung aus dem Frühjahr 2024 europäisches Kartellrecht. Er dürfe deshalb nicht umgesetzt werden, urteilte das Münchner Gericht. Die FIS reagierte barsch.