Abschiebungen nach Afghanistan sind grundsätzlich wieder möglich. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem aktuellen Fall beschieden, über den zunächst "Presse" und "Standard" berichteten. Demnach wurde die Beschwerde eines Mannes im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass sich die Sicherheitslage seit Machtübernahme der radikalislamischen Taliban verbessert habe und der Mann über ein solides wirtschaftliches Umfeld verfügt.