ALTMÜNSTER. Unternehmer kaufte Bootshaus samt Seegrundstück um 324.000 Euro. Die Erbin der damals 82-jährigen Verkäuferin brachte Zivilklage ein. Das Landesgericht entschied nun in erster Instanz, dass der Verkauf rückabgewickelt werden muss. Der Unternehmer legt Berufung ein.