![](https://bilder4.n-tv.de/img/incoming/crop25124219/8278677839-cImg_4_3-w250/VonLuckeWahlrecht.jpg)
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Wahlrechtsreform der Ampel in Teilen für verfassungswidrig. Die Kläger von Union und der Linken sehen bereits eine Niederlage der Regierung. Politikexperte Albrecht von Lucke widerspricht: Im Kern wird das neue Gesetz akzeptiert und ein Problem der Ampel nun ausgeräumt.