Endet ein Arbeitsverhältnis, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Abschlusszeugnis. Wer allerdings ein Zwischenzeugnis haben möchte, muss beim Arbeitgeber häufig ein berechtigtes Interesse nennen können. Doch wie entgeht man dabei unangenehmen Fragen? Und wie ist die Rechtslage?