Seit kurzem gibt es im justiziellen Bereich eine neue Form des Tatausgleichs, der vor bzw. nach einem Gerichtsurteil bei der Aufarbeitung der persönlichen Folgen einer Straftat helfen soll - sowohl dem Opfer, als auch dem Täter. Mit dem so genannten Opfer-Täter-Dialog kann ein Tatausgleich erstmals auch außerhalb der Diversion erfolgen. Seit Jahresanfang wird der Modellversuch in Wien, Kärnten, Salzburg und Tirol ausprobiert.