Die Ombudsstelle für Studierende spricht sich in ihrem neuen Tätigkeitsbericht für eine höhere Sprachhürde für jene ausländischen Studienwerber aus, die einen Vorstudienlehrgang besuchen müssen. Statt des derzeitigen Niveaus A2 sollen sie künftig Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau B1 für den Besuch des Lehrgangs nachweisen müssen. Als Grund führt die Ombudsstelle die derzeitige Überlastung vieler Hochschulen durch viele Zulassungsanträge von internationalen Studienwerbern an.