Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft, ob Sicherheitskontrollen an Flughäfen von privaten Unternehmen durchgeführt werden dürfen. Dabei geht es um mehrere Bestimmungen des Luftfahrtsicherheitsgesetzes 2011 (LSG 2011). Demnach kann der Flugplatzhalter die Kontrollen von eigenen Arbeitnehmern durchführen lassen oder ein Unternehmen beauftragen. Der VfGH hat jedoch bereits wiederholt entschieden, dass Kernbereiche der staatlichen Verwaltung nicht ausgegliedert werden dürfen.