Im Verfahren gegen den deutschen Fußballprofi Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München ihre Revision gegen das Urteil zurückgenommen. Da auch Boateng selbst und die Nebenklage keine Rechtsmittel eingelegt hatten, ist das Urteil rechtskräftig. Das Landgericht München hatte den aktuellen LASK-Spieler zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, der Weltmeister von 2014 wurde dafür aber lediglich verwarnt.