Ein linker Aktivist ist mit seiner mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit begründeten Berufung vor dem OLG Wien abgeblitzt. Er war im Mai für die Gutheißung terroristischer Straftaten zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Bei dem Prozess wurde einem Journalisten nach Verhandlungsbeginn der Zugang von einem Polizisten verwehrt. Verteidigerin Astrid Wagner sah den "ersten Schritt zur Kabinettsjustiz" und kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an.