Im Prozess gegen einen Gynäkologen wegen des Todes eines Neugeborenen im Krankenhaus Vöcklabruck wird am Mittwoch ein Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft legt dem Arzt grob fahrlässige Tötung und grob fahrlässige Körperverletzung - die Mutter erlitt bei der Entbindung eine Uterusruptur - zur Last. Zum Finale des Prozesses war am Mittwoch die Mutter am Wort. Sie will nicht ausreichend aufgeklärt und nicht ernst genommen worden sein.