Über zwei Jahre nach der Ermordung einer damals 30-Jährigen in Lustenau ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch das Urteil gefallen: Der 28-jährige Hauptangeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war nicht geständig und blieb bei seiner Darstellung, dass ein 22-jähriger Bekannter der Mörder sei. Dieser erhielt wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung eine bedingte Zusatzstrafe von zwei Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.