Die elektronische Kostenerstattung nach einem Wahlarztbesuch startet ab Montag kommender Woche (1. Juli). Ab dann müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte auf Wunsch ihrer Patienten Rechnungen zur Kostenerstattung online bei der entsprechenden Krankenkasse einreichen. Von der Regelung betroffen sind all jene, die mehr als 300 unterschiedliche Patienten im Jahr betreuen.