Wer auf Grund von Krankheit, Unfall oder einer ähnlichen kritischen Situation in unmittelbarer Todesgefahr befindet, der darf ein rechtsgültiges „Nottestament“ abfassen. Aber vorsichtig: Die Rechtsanforderungen an dieses Nottestament sind überaus streng. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer erklärt, worauf es dabei ankommt.Von FOCUS-Online-Experte Tobias Klingelhöfer