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Mit Beginn des neuen Monats Juli gehen auch wieder zahlreiche Gesetzesänderungen einher. Eine davon ist die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs. Vermieter dürfen die monatlichen Gebühr für den mietvertraglich vereinbarten TV- bzw. Breitbandanschluss von nun an nicht mehr als Nebenkosten abrechnen.