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"Verbrecherische Kriegsführung" – FSB veröffentlicht Aussagen eines Wehrmachtsgenerals

Preview Anlässlich des 80. Jubiläums der erfolgreichsten sowjetischen Offensive im Zweiten Weltkrieg veröffentlicht der FSB damit zusammenhängende Dokumente. Das Verhörprotokoll eines Wehrmachtsgenerals gibt einen Einblick in die Kriegsverbrechen der Wehrmacht auf dem Gebiet der Sowjetunion.

Fall der "Festung Mogiljow"

Im Sommer 1944 hat die Rote Armee eine der größten Offensiven der Militärgeschichte gegen die deutsche Wehrmacht auf dem Gebiet von Weißrussland begonnen. Bei diesem als "Operation Bagration" bekannten Vorstoß erlitt das Dritte Reich seine schwerste und verlustreichste militärische Niederlage, die zu einem vollständigen Zusammenbruch der deutschen Heeresgruppe Mitte führte.

Eine der ersten Etappen der Offensive war eine am 23. Juni 1944 begonnene Operation zur Befreiung von Mogiljow. Die am Fluss Dnjepr gelegene weißrussische Stadt war zuvor durch einen "Führerbefehl" Hitlers zu einem um jeden Preis zu haltenden "Festen Platz" erklärt worden, fiel aber bereits am 28. Juni. Bei den Kämpfen um die Stadt kamen über 6.000 deutsche Soldaten und Offiziere ums Leben, 2.000 weitere wurden gefangen genommen. Unter den Gefangenen befanden sich zwei Generäle: der Kommandeur der mit der Verteidigung von Mogiljow beauftragten 12. Infanterie-Division Generalleutnant Rudolf Bamler sowie der Kommandant der Stadt, Generalmajor Gottfried von Erdmannsdorff.

Der aus einem sächsischen Adelsgeschlecht stammende, im Jahr 1893 geborene Erdmannsdorff befand sich auch unter den 19 Generälen der Wehrmacht, die am 17. Juli 1944 neben knapp 58.000 weiteren deutschen Gefangenen bei einer "Parade der Besiegten" durch Moskaus Straßen geführt wurden. Der sowjetische Kriegsberichterstatter Boris Polewoi beschrieb ihn in seinem am 19. Juli 1944 veröffentlichten Artikel "Sie sahen Moskau" wie folgt:

"Mit Orden, eine Schirmmütze tragend, ging der riesige breitschultrige Generalmajor Erdmannsdorff. Er sah sich ständig ängstlich um, und wenn irgendeine Frau ihre Beherrschung verlor und Flüche ausrief, zuckte er zusammen und zog den Kopf zwischen den Schultern ein."

Der Minsker Prozess

Im Januar 1946 wurde Erdmannsdorff neben 17 weiteren Angehörigen der Wehrmacht, Polizei, Waffen-SS und SD im Rahmen eines Prozesses gegen Kriegsverbrecher in der weißrussischen Hauptstadt Minsk angeklagt. Obwohl sowjetische Verfahren der frühen Nachkriegsjahre von westlichen Historikern bisweilen zu "Schauprozessen" herabgewürdigt werden, handelte es sich in Wirklichkeit um die ersten Versuche in der Geschichte, Nazis und ihre Handlanger zur Rechenschaft zu ziehen. Der russische Geschichtswissenschaftler Dmitri Astaschkin vom Sankt-Petersburger Geschichtsinstitut der Russischen Akademie der Wissenschaften erklärte dazu:

"Zuvor hatte niemand Erfahrung bei Gerichtsverfahren gegen Nazis und wusste nicht, wie sie durchzuführen sind. Die Verbrechen waren so massiv und in ihrer Brutalität so untypisch, dass kein Strafgesetzbuch sie normal einordnen könnte. Der Strafbestand eines Genozids ging in das Strafgesetzbuch viel später ein."

Laut dem deutschen Historiker Hannes Heer, einem der Organisatoren der Wehrmachtsausstellung, würden die bei Prozessen wie dem Minsker Prozess verhandelten Verbrechen "an Monstrosität" die Anklagepunkte des Nürnberger Prozesses übersteigen:

"Hier ging es nicht um 'Hauptkriegsverbrecher' und 'Schreibtischtäter', sondern um den Alltag des Vernichtungskrieges und den Holocaust auf offenem Feld."

Russlands Föderaler Sicherheitsdienst (FSB) macht zum 80. Jubiläum der "Parade der Besiegten" das Protokoll der Befragung von Erdmannsdorff vom 24. Dezember 1945 durch sowjetische Ermittler erstmals der Öffentlichkeit zugänglich.

"Acht bis zehn Dörfer vernichtet, deren Namen ich nicht kenne"

Zu Beginn seines Verhörs räumte Erdmannsdorf ein, den deutschen Angriffskrieg gegen die Sowjetunion für "ein großes Verbrechen" zu halten. Dabei hob er hervor, dass "die eigentliche Methode der Kriegsführung auf dem gesamten Gebiet der Sowjetunion, darunter Weißrussland", verbrecherisch war. Konkret habe sich diese unter anderem, aber nicht ausschließlich in "brutaler Behandlung sämtlicher Kriegsgefangener, die faktisch zu ihrer physischen Vernichtung geführt hat", durchgehender Ausrottung der jüdischen Bevölkerung sowie massenhafter Verschleppung und Vernichtung von Zivilisten unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung geäußert.

Im weiteren Verlauf seines Verhörs, dessen Protokoll insgesamt neun Seiten umfasst, führte Erdmannsdorff mehrere konkrete Beispiele der eigenen Umsetzung dieses Konzepts eines Vernichtungskrieges an. Im Vergleich zu dem gesamten Ausmaß der Kriegsverbrechen des Dritten Reichs in der Sowjetunion erscheinen diese zwar zeitlich und lokal eingegrenzt, wirken aber dadurch umso verstörender.

So erinnerte sich Erdmannsdorff etwa an seine Ausführung des sogenannten "Kommissarbefehls", der eine sofortige Erschießung von gefangenen Kommunisten anordnete, wie folgt:

"Am 24. Juni 1941 erhielt ich vom Generalleutnant Oven den Befehl, Kommunisten durchgehend zu verhaften und zu erschießen.

Im Zeitraum vom 22. Juni 1941 bis September 1941 erschossen Angehörige meines Regiments einen Kommissar der Roten Armee und verhafteten etwa 600 Kommunisten – sowjetische Zivilbürger, von denen 20 wegen angeblicher Fluchtversuche und Widerstand erschossen wurden. Die restlichen Kommunisten wurden an die Abteilung 1-S der 56. Infanteriedivision weitergeleitet, später an die Feldgendarmerie übergeben und ebenfalls erschossen."

Bemerkenswerterweise gibt der Wehrmachtsgeneral an, als Regimentskommandeur keine gesonderten Anweisungen über die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung erhalten zu haben. Allerdings erklärte Erdmannsdorff, der die eigene Einstellung zu Juden als "unfreundlich" bezeichnete, stillschweigend von einer Ausrottung der Juden ausgegangen zu sein:

"Ausgehend von der Politik der deutschen Regierung gegenüber Juden dachte ich, dass dieser Bevölkerungsteil vollständig vernichtet werden soll. In der Richtigkeit meiner Meinung habe ich mich Ende 1941 überzeugt, als sämtliche jüdische Bevölkerung der Stadt Kiew vollständig vernichtet wurde."

Im Winter 1941/42 sollen Soldaten aus Erdmannsdorffs Regiment auf seinen Befehl hin insgesamt etwa 400 sowjetische Bürger "aus der Siedlung Egino bei Bolchowo" – vermutlich das Dorf Igino im Kreis Bolchow des russischen Gebiets Orjol – sowie aus einem nicht namentlich genannten Dorf "am Ostufer des Flusses Oka" zusammengetrieben haben, um diese zur Zwangsarbeit nach Deutschland weiterzuleiten. Das zweite Dorf brannten die Wehrmachtssoldaten dabei nieder.

Als besonders brutal treten in Erdmannsdorffs Angaben allerdings die Vorbereitungen der Wehrmacht auf eine Verteidigung von Mogiljow gegen die Rote Armee hervor. Im Rahmen der Einrichtung von Befestigungen wurde das Umland der Stadt einer Taktik der verbrannten Erde ausgesetzt:

"Im Umland der Stadt Mogiljow wurden acht bis zehn Dörfer vernichtet, deren Namen ich nicht kenne. Die Bevölkerung dieser Dörfer wurde gewaltsam nach Westen verschleppt."

Auf Anweisungen des Befehlshabers der Heeresgruppe Mitte, Feldmarschall Ernst Busch, und des Kommandeurs der deutschen 4. Armee, Generaloberst Gotthard Heinrici, führte Erdmannsdorff anschließend eine "Säuberung" der Stadt durch. Verbliebene Zivilisten wurden entweder zur Zwangsarbeit verschleppt oder als menschliche Schutzschilde missbraucht:

"Arbeitsfähige sowjetische Bürger, die am Bau der Befestigungen arbeiteten, 3.500 an der Zahl, wurden ins Hinterland der deutschen Armee evakuiert. Nicht arbeitsfähige Bevölkerung, Kranke, Alte, Kinder, insgesamt einige Tausend, ich erinnere mich nicht, wie viele, wurde an das Ostufer des Dnjepr hinausgefahren, um sie durch die Schaffung unerträglicher materieller Lebensbedingungen und durch das Umkommen bei den Kämpfen während des Vorrückens der Roten Armee zu vernichten."

Auf die Nachfrage des Ermittlers bestätigte Erdmannsdorff dabei, dass die Behandlung der nicht arbeitsfähigen Zivilbevölkerung einem im Voraus ausgearbeiteten Plan folgte, der auf ihre Vernichtung abzielte:

"Alle, darunter ich, wussten, dass kranke und alte sowjetische Bürger sowie Kinder, die ans Ostufer des Dnjepr vertrieben wurden, an Hunger und Krankheiten sterben würden, da sie weder Lebensmittel noch Unterkunft erhielten. Sie wurden ihrem Schicksal überlassen. Außerdem befanden sie sich im Grunde im Bereich der deutschen Befestigungen und würden beim Vorrücken der Roten Armee unter Beschuss genommen werden und beim Rückzug der deutschen Armee auch von dieser beschossen werden."

Wie viele Vertriebene genau dieser Taktik zum Opfer gefallen waren, konnte der Wehrmachtsgeneral nicht angeben. Erdmannsdorff gab allerdings an, als Kommandant von Mogiljow persönlich 120 bis 125 Todesurteile gegen sowjetische Bürger bestätigt zu haben, denen Verbindungen zu Partisanen vorgeworfen wurden: "Sie alle wurden erschossen, ihre Leichen verbrannt." Weitere 150 Menschen wurden wegen Verdacht auf Zusammenarbeit mit den Partisanen zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt.

Von achtzehn Angeklagten im Minsker Prozess wurden vierzehn, darunter Gottfried von Erdmannsdorff, zur Todesstrafe verurteilt und die restlichen vier zu 15 bis 20 Jahren Zwangsarbeit. Die Todesurteile wurden am 30. Januar 1946 durch Hängen vollstreckt.

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