Berlin (dpa) - Das Bundeswirtschaftsministerium sieht in der geplanten RWE-Aufspaltung keine Verstöße gegen das Atomrecht. Der Konzernumbau ändere nichts an der Verantwortung für die nuklearen Entsorgungskosten, sagte eine Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage. Denn bei RWE bleibe der Mutterkonzern Betreiber der Atomanlagen. RWE-Chef Peter Terium hatte am Dienstag angekündigt, das Zukunftsgeschäft in eine neue Tochter ausgliedern und an die Börse bringen zu wollen. Im Hauptkonzern sollen künftig nur noch die konventionellen Kraftwerke samt des Atomgeschäfts und der Energiehandel bleiben.Terium hatte betont, dass der Umbau im Interesse der Politik sei. Mit den Aktien der neuen Gesellschaft ließen sich die Kosten für die Altlasten der Atomenergie besser bedienen als bislang. Die Grünen meldeten daran allerdings Zweifel an. So warnte die atompolitische Sprecherin der Partei, Sylvia Kotting-Uhl davor, «dass die Atomhaftungsmasse von RWE durch die Umstrukturierung kleiner wird».Über die Verteilung der Kosten für den Atomausstieg berät derzeit eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission. Sie soll bis Februar 2016 Vorschläge erarbeiten, dass die Unternehmen auch langfristig ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich erfüllen können. Zuletzt hatte das Wirschaftsministerium in einem Gutachten den Konzernen attestiert, dass deren Rückstellungen von 38,3 Milliarden Euro derzeit ausreichen.Auch RWE-Konkurrent Eon plant derzeit seine Aufspaltung. Der Konzern hatte dabei ursprünglich seine Atomkraftwerke in eine neue Gesellschaft ausgliedern wollen, musste davon aber wegen massiven politischen Drucks Abstand nehmen. Die Bundesregierung hatte dem Konzern vorgeworfen, sich aus seiner Verantwortung für die Kosten des Atomausstiegs stehlen zu wollen.