Im Fall des zu Tode geprügelten Niklas hat das Landgericht Bonn den Angeklagten freigesprochen. Es sei nicht bewiesen, dass der 21-jährige Angeklagte geschlagen habe oder überhaupt am Tatort war, sagte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Zu dieser Einschätzung waren auch die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft gekommen.