Pistorius zu Wehrpflichtgesetz: Genehmigung für lange Reisen nicht nötig
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitgeteilt, dass Männer ungeachtet des neuen Wehrpflichtgesetzes selbstverständlich ohne bestätigende Genehmigung das Land verlassen dürfen. Zuvor war Anfang April durch einen Medienbericht bekannt geworden, dass alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren einen Aufenthalt im Ausland von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen, sollte dieser länger als drei Monate andauern. Der Minister erklärte nun, dass es "in der aktuellen Friedenszeit keine Genehmigungsverfahren geben wird".
Die Frankfurter Rundschau berichtete über bis dato medial unbeachtete Details im Wehrpflichtgesetz, die jedoch für Männer von weitreichender Bedeutung sind. So lautet der kontrovers diskutierte Absatz in dem Gesetz:
"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen."
Das SPD-nahe RedaktionsNetzwerk Deutschland zitiert aktuelle Aussagen des Bundesverteidigungsministers, der klarstellt, "dass wehrfähige Männer derzeit keine Genehmigung für lange Auslandsreisen brauchen". Die gesamte Erklärung seitens Pistorius gegenüber dpa lautet:
"Mir sind unbürokratische und handhabbare Verfahren wichtig. In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben. Wir setzen die Genehmigungspflicht aus, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Auslandsreisen müssen also auch nicht angezeigt oder angemeldet werden. Ich habe bereits veranlasst, dass der entsprechende Erlass, an dem meine Fachleute bereits arbeiten, schnell umgesetzt wird."
Die demnach anvisierte Regelung gelte jedoch nur zu "Friedenszeiten". Der Minister erklärte laut dpa, dass im "Spannungsfall entsprechende Verfahren etabliert" würden. Pistorius "verteidige die Regelung in Paragraf 3", um weiter zu Protokoll zu geben:
"Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und müssen trotzdem auf einen Ernstfall vorbereitet sein. Denn wenn sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, hätten wir eine andere Ausgangslage. Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht."
Die juristische Website Legal Tribune Online kommentiert das Agieren im Verteidigungsministerium unter der Artikelüberschrift "Denn sie wissen nicht, was sie tun":
"Überzeugend ist dieser Ansatz nicht, schon weil eine Verwaltungsvorschrift nicht dazu taugt, einen Fehler in einem Gesetz zu korrigieren. Eine Verwaltungsvorschrift entfaltet als bloße Innenrechtsnorm keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger."
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, auch "Wehrpflichtgesetz (WPflG)", trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden.
Mehr zum Thema – Ostermärsche 2026 – Trotz Aufrüstung und drohendem Weltkrieg weiterhin keine Massenbewegung