Heftige Debatten: Vater wollte es verhindern: 25-jährige Spanierin nimmt Sterbehilfe in Anspruch
Aktive Sterbehilfe ist in Spanien – anders als in Deutschland – bereits seit 2021 erlaubt. Ein neuer, ganz besonderer Fall sorgt aber im ganzen Land für Aufruhr.
Der Tod einer jungen Frau durch aktive Sterbehilfe sorgt in Spanien für heftige Debatten: Die 25-jährige Noelia Castillo hatte nach einem langen Rechtsstreit mit ihrem Vater ihr Recht auf Sterbehilfe durchgesetzt und dieses nun in Anspruch genommen. Sie erhielt am Donnerstagabend in einem Krankenhaus in Barcelona auf eigenen Wunsch und gegen den Willen ihrer Eltern eine tödliche Spritze, wie das Gesundheitsministerium der Region Katalonien mitteilte. Castillo war querschnittsgelähmt, was auf einen Suizidversuch nach sexuellen Übergriffen im Jahr 2022 zurückging.
Castillo ist die jüngste Person, die in Spanien seit der Legalisierung vor knapp fünf Jahren aktive Sterbehilfe in Anspruch nahm. Dies und auch die Tatsache, dass – anders als bei typischen Sterbehilfe-Fällen – ein psychisches Leiden nach schwerem Trauma eine zentrale Rolle spielte, lösten viel Kritik unter anderem von konservativen Politikern und der katholischen Kirche aus.
„Ich kann nicht mehr mit all dem, was mich in meinem Kopf quält, was ich erlebt habe“, hatte Castillo am Mittwoch in einem Interview des Fernsehsenders „Antena 3“ gesagt. Sie wolle „endlich gehen, aufhören zu leiden“ und sich „endlich ausruhen“, sagte sie mit leiser, aber fester, sicherer Stimme.
„Antena 3“ berichtete, vor ihrem Tod habe sich Noelia Castillo im Krankenhaus von ihren Eltern, ihrer Oma mütterlicherseits, ihren beiden Schwestern, zwei Freundinnen und einer Nonne, die sie unterstützt habe, länger als geplant verabschiedet. Deshalb habe sich der Vollzug verzögert, hieß es.
Parteisprecherin „total erschüttert“
Wenige Stunden vor dem Vollzug hatte die Spanische Bischofskonferenz (CEE) bedauert, dass „heute in Spanien der Tod als Lösung für Leid dargestellt wird“. Die CEE sprach auf der Plattform X von einer „Wohlstandsgesellschaft“, die „unfähig ist, zu pflegen und zu lieben“. Konferenzpräsident Luis Argüello sagte: „Ein Arzt darf nicht zum ausführenden Arm eines Todesurteils werden, so legal, selbstbestimmt und mitfühlend es auch erscheinen mag.“
Als „absolutes Drama“ bezeichnete vor Journalisten die Sprecherin der konservativen Volkspartei PP von Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo, Ester Muñoz, den Fall. Sie sei „total erschüttert“. Der Staat habe versagt, fügte sie in einem Beitrag auf X an. Der Fall müsse die Gesellschaft dazu bringen, viele Dinge zu überdenken. Vor dem Vollzug der Sterbehilfe versammelten sich Dutzende Menschen vor dem Krankenhaus zu einer Protestkundgebung.
Das 2021 verabschiedete spanische Sterbehilfe-Gesetz sieht vor, dass jeder, der zurechnungsfähig ist und an einer schweren und unheilbaren Krankheit oder einer chronischen und behindernden Erkrankung leidet, Sterbehilfe beantragen kann, um „unerträgliches Leiden“ zu vermeiden. Der Antrag muss schriftlich gestellt und von einer Kommission genehmigt werden.
Während die Gegner der Anwendung in solchen Fällen vor ethischen Risiken, insbesondere bei psychischen Leiden, warnen, sehen Befürworter unter anderem in der linksgerichteten Regierung darin eine Bestätigung des Rechts auf Selbstbestimmung.
Aktive Sterbehilfe in Deutschland strafbar
Das spanische Verfassungsgericht hatte im vergangenen Monat den Berufungsantrag von Noelias Vater abgewiesen. Zuvor hatten bereits der Oberste Gerichtshof und zwei Vorinstanzen entschieden, dass die Tochter des Mannes ein Recht auf Sterbehilfe habe. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies seine Beschwerden zurück.
Dem Antrag auf Sterbehilfe war von den zuständigen Behörden der Region Katalonien bereits im Sommer 2024 stattgegeben worden. Der Vater hatte mit Unterstützung des Verbandes Christlicher Anwälte versucht, die Durchführung zu verhindern. Er argumentierte, seine Tochter leide unter psychischen Störungen, die ihre Fähigkeit zu einer freien und bewussten Entscheidung beeinträchtigen könnten. Unterstützt wurde der Vater von einem konservativen Anwaltsverband.
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Gleiches gilt für indirekte Sterbehilfe. Davon wird gesprochen, wenn es um die Schmerzlinderung geht und Patienten infolge der Medikamente früher sterben. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei – sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient allerdings selbst einnimmt.