WIEN. Der Baukonzern Strabag sieht sich im Streit mit seinem sanktionierten russischen Großaktionär durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Die Luxemburger Richter hätten in einem anderen Fall entschieden, dass das sanktionsrechtliche Einfrieren von Anteilen auch zum Verlust des Teilnahme- und Stimmrechts bei Hauptversammlungen führe, teilte Strabag am Freitag mit.