Schlupfloch Mietpreisbremse: Jede dritte Wohnung möbliert: Ist das bald vorbei?
Abgenutzte Ausstattung, saftige Aufpreise, wenig Transparenz: Die Bundesregierung will definieren, wie viel Wohnungsvermieter für Möbel nehmen dürfen. Kann das helfen?
Ein Umzug steht an, man sucht nach einer neuen Wohnung in der anderen Stadt und findet da ein Angebot: Möblierte Wohnung zu mieten. Das klingt erst mal ziemlich gut, einfach einziehen ohne stressige Einkaufstour durchs Möbelhaus – für alles ist gesorgt. In Wahrheit steckt dahinter selten eine wohlgemeinte Unterstützung für neue Mieter.
Mit einer Möblierung, sei sie noch so abgenutzt oder spärlich, versuchen viele Vermieter, die Mietpreisbremse zu umgehen. Zwar gilt die auch für möblierte Wohnungen, doch Vermieter dürfen einen Aufschlag für die Möbel fordern. Was angemessen ist? Bisher wurde das nicht politisch definiert. Außerdem mussten die Vermieter nicht konkret ausweisen, welcher Teil der Miete nun dieser Möblierungsaufschlag ist.
Möblierte Wohnungen sind in Städten immer häufiger
Dass dieses Schlupfloch vermehrt genutzt wird, zeigen Zahlen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung: In Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern, in denen die Mietpreisbremse gilt, wurden Ende 2024 mehr als 30 Prozent aller Wohnungen möbliert und befristet angeboten.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) möchte dagegen nun vorgehen, indem definiert wird, wie hoch der Möblierungsaufschlag sein darf. Für eine voll möblierte Wohnung schlägt ihr Ministerium in einem (noch nicht mit CDU/CSU abgestimmten) Referentenentwurf eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor. Ein Aufschlag für einzelne Möbel soll sich am Anschaffungswert und an der Abnutzung orientieren. Vielleicht aber am wichtigsten: Geht das Gesetz durch, müssen Vermieter künftig genau ausweisen, welcher Teil der Miete für die Wohnung und welcher für die Möbel ist.