ÖVP-Klubchef August Wöginger soll am 11. Februar erneut wegen Postenschacher-Vorwürfen vor Gericht stehen. Sein Anwalt Michael Rohregger hat nun verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, weil der Beschwerde gegen die bereits erteilte Diversion stattgegeben wurde, ohne dass die Beschuldigten eingebunden wurden. In einem Antrag regt er das Landesgericht Linz an, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden. An den Prozessterminen ändere das nichts, hieß es vom Landesgericht.