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Mütterrente im Rentenbescheid: So erkennen Sie die Anrechnung

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Mütterrente. Ende 2025 hat die Bundesregierung ihr erstes Rentenpaket durch den Bundestag und den Bundesrat gebracht . Mit dabei: die Ausweitung der sogenannten Mütterrente . Dabei geht es im Kern um die Anerkennung bestimmter Zeiten für Ihre Rente , in denen Sie Kinder erzogen haben. Bislang gab es zwei "Ausbaustufen" dieser Mütterrente : Mit der Mütterrente I zum 1. Juli 2014 wurde es möglich, dass für vor 1992 geborene Kinder bis zu 24 Monate an Erziehungszeiten anerkannt wurden. Zuvor waren lediglich 12 Monate anerkannt worden. Durch die Mütterrente II wurde dieser Zeitraum zum 1. Januar 2019 auf bis zu 30 Monate ausgeweitet. Die Ende 2025 beschlossene Mütterrente III weitet die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf bis zu 36 Monate aus. Damit bekommen dann alle Eltern gleich viele Kindererziehungszeiten anerkannt. Für Eltern mit ab 1992 geborenen Kindern wurden schon immer bis zu 36 Monate berücksichtigt. Die Mütterrente III wird allerdings erst 2028 ausgezahlt – dann aber rückwirkend ab 2027. Nach aktuellem Stand bringt sie rund 20 Euro mehr Rente pro Monat und Kind. Sie kommt auch Müttern (und Vätern) zugute, die bereits Rentner sind. Doch woher weiß man eigentlich, dass die Deutsche Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten auch tatsächlich berücksichtigt hat? Das fragen sich gleich mehrere t-online-Leser. "Die Anerkennung der Kindererziehungszeiten erfolgt regelmäßig bereits im Rahmen einer Kontenklärung ", sagt Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu t-online. "Ist dies nicht geschehen, kann es auch noch im Rentenantrag nachgeholt werden." Die Deutsche Rentenversicherung verschicke zudem einen Bescheid über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten, den die Eltern überprüfen können. "Aber auch noch im Rentenbescheid können Eltern prüfen, ob die Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden", so Pottin. Im Versicherungsverlauf sei die Zeit der Kindererziehung als 'Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen wegen Kindererziehung' aufgeführt. Der Versicherungsverlauf ist eine Aufstellung aller für die Rentenberechnung relevanten Zeiten. Er wird mit dem Rentenbescheid verschickt. Auch für die Mütterrente III wird es einen solchen Bescheid geben, sobald sie umgesetzt wird.

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