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SPD-Plan für Erbschaftsteuer: Das Eigenheim soll sicher bleiben

Auftakt ins Jahr der Reformen? Die SPD macht einen Vorschlag, wie die Erbschaftsteuer in Deutschland verändert werden kann. Rückenwind erhält sie von ungeahnter Stelle. Die SPD will in diesem Jahr die Erbschaftsteuer reformieren. Unter der Überschrift "Fair. Einfach. Zukunftsfest." hat sie ein Positionspapier erarbeitet, das die Kernbotschaften der anvisierten Reform umreißt. Aus Sicht der Sozialdemokraten geht es um "Steuergerechtigkeit" und "Chancengleichheit", die aktuell in Deutschland nicht gegeben seien. Das Thema wird 2026 wahrscheinlich ohnehin auf die Agenda kommen. Denn: In diesem Jahr wird ein Urteil des Verfassungsgerichts erwartet, das eine Reform anmahnen dürfte . Es geht dabei um mehrere Verfahren: Einmal geht es um die Verfassungsmäßigkeit von steuerlichen Begünstigungen bei Übertragungen von Betriebsvermögen. Zum anderen wird aber auch entschieden, ob die Freibeträge, die seit 2009 nicht mehr erhöht wurden, einen Verstoß gegen die Verfassung darstellen. Erbschaftsteuer hat viele Schlupflöcher Wann genau das Urteil kommt, ist nicht klar. Das Gericht hat bisher nur verlauten lassen, dass es im Laufe des Jahres geschehen wird. Sollte Karlsruhe zu dem Schluss kommen, dass zum Beispiel die Steuerprivilegien beim Vererben von Betriebsvermögen einen Verfassungsbruch darstellen, hätte das weitreichende Folgen. Denn aktuell können Erben eines Unternehmens im Wert von 26 Millionen Euro oder mehr eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung durchführen lassen. Dafür muss man nachweisen, dass man die Überweisung ans Finanzamt aus eigenen Mitteln nicht stemmen kann. Der Clou dabei: Ob das Erbe einen zum Millionär oder Milliardär macht, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur der Kontostand vor der Erbschaft oder Schenkung. Und den kann man mit allerlei Tricks senken. Erbschaftsteuer : Dieses Schlupfloch kostet den Staat Milliarden Kommentar zur Erbschaftsteuer: Endlich tut sich was Das ist nur ein Beispiel, wie die Erbschaftsteuer in Deutschland ganz legal umgangen werden kann. Ein anderes bekanntes Beispiel betrifft Immobilienerben: Wer mehr als 300 Immobilien erbt, muss keine Steuern zahlen, da man dann als Wohnungsunternehmer gilt. Gleichzeitig sind die Freibeträge für Privatpersonen seit 2009 nicht angepasst worden. Je nach Verwandtschaftsgrad kann man bis zu einer bestimmten Höhe Vermögen steuerfrei vererben. Kinder können zum Beispiel 500.000 Euro steuerfrei von ihren Eltern erben, Enkelkinder bis zu 200.000 Euro . Wenn das Vermögen darüber liegt, wird ein gestaffelter Steuersatz fällig. Seit 2009 sind vor allem die Immobilienpreise aber so stark angestiegen, dass diese Freibeträge regelmäßig gerissen werden. Das sind die SPD-Pläne für die Erbschaftsteuer Auf all diese Punkte geht die SPD in ihrem Reformvorschlag ein. So würde sie den Freibetrag auf einen Lebensfreibetrag in Höhe von einer Million Euro anheben, danach soll ein allgemeiner, einheitlicher Steuersatz für alle gelten. "Wir wollen eine einfache Erbschaftsteuer, die jede und jeder versteht", heißt es in dem Papier. Die Vererbung von Grundstücken und Wohneigentum sei durch den höheren Lebensfreibetrag in den meisten Fällen steuerfrei möglich. Für Unternehmer würde ein Freibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro gelten, dadurch könnten kleine und mittelständische Betriebe steuerfrei übertragen werden, so die SPD. "Alle Vererbungen von Unternehmen, die über diesen Betrag hinausgehen, sollen einer progressiven Besteuerung unterliegen." Dabei soll es "großzügigere Stundungsregelungen" geben, die eine Abzahlung der Steuer über 20 Jahre ermöglichen würden. Dies soll an die Bedingung geknüpft werden, dann auch Arbeitsplätze zu erhalten. Führende Ökonomen hatten die deutsche Erbschaftsteuer auch schon kritisiert. In dem Länderbericht für Deutschland der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) aus dem Jahr 2025 kritisieren die Autoren, dass die deutschen Freibeträge "zu den höchsten im OECD-Raum gehören". Dies sei vor allem dem geschuldet, dass dieselben Beträge auch steuerfrei verschenkt werden können, was die Chancengleichheit in Deutschland beeinträchtige, so der OECD-Bericht. Wirtschaftsweise fordern Reform der Erbschaftsteuer Besonders kritisch sahen sie jedoch die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen. So würden die zahlreichen Ausnahmen und Schlupflöcher "Steuervermeidungsgestaltungen", wie die Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen, begünstigen, "was zu sehr niedrigen effektiven Steuersätzen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für wohlhabende Haushalte führt". Es gebe außerdem keine empirischen Belege dafür, dass durch eine stärkere Besteuerung mehr Familienbetriebe aufgegeben würden. Auch die sogenannten Wirtschaftsweisen hatten in ihrem Jahresgutachten im Herbst 2025 dafür plädiert, die Erbschaftsteuer zu reformieren . Insbesondere sollte Betriebsvermögen nicht mehr nahezu gänzlich steuerfrei gestellt werden. Auch hatten sie für einen Lebensfreibetrag plädiert. Anders als die Kollegen sieht es Clemens Fuest , Präsident des Ifo-Instituts. "Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer für Betriebserben würde den Rückgang der Investitionen beschleunigen", sagte er dem "Handelsblatt" im Kontext des SPD-Papiers. "Bei den aktuellen Steuersätzen von bis zu 50 Prozent würde eine Abschaffung der Verschonungsregeln großen wirtschaftlichen Schaden anrichten und die Wirtschaftskrise in Deutschland verschärfen", glaubt er. Ähnlich äußerte sich der Ökonom Lars Feld: Die SPD-Pläne würden "die mittelständische Wirtschaft ins Mark treffen". Union will Urteil des Verfassungsgerichts abwarten Auch in der Union stieß der Vorschlag auf Ablehnung. CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler sagte t-online: "Der Vorschlag der SPD zur Erbschaftsteuer kommt zum völlig falschen Zeitpunkt und verunsichert die Millionen fleißiger Unternehmerinnen und Unternehmer in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten." Die Union möchte erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, bevor sie aktiv wird. "Das Signal sollte gerade am Jahresbeginn sein, dass wir jetzt alles tun, um die Wirtschaft zu stärken", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger, am Dienstag zu Journalisten. "Für uns ist ganz klar: keine Steuererhöhungen. Steuererhöhungen wären schlecht, würden der Wirtschaft schaden und würden Wachstum behindern." Er zeigte aber Verständnis für die Vorschläge der Sozialdemokraten, die als Partei das Recht habe, auch mal ein Thema zu setzen. Auch er würde aber die Entscheidung in Karlsruhe abwarten: "Wenn das Bundesverfassungsgericht uns da aufgibt, grundlegende Änderungen vorzunehmen, dann steht uns auf jeden Fall eine große Diskussion bevor", sagte Bilger. "Aber wir wollen uns eben damit auseinandersetzen, wenn wir da mehr Klarheit haben." Teilen Sie Ihre Meinung mit Wie stehen Sie zur Erbschaftssteuer ? Schreiben Sie eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de . Bitte nutzen Sie den Betreff "Erbschaftssteuer" und begründen Sie.

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