Mutterschutz nach Fehlgeburt soll kommen
Für Mütter gilt für acht Wochen nach der Entbindung eine gesetzliche Schutzfrist. Bei Fehlgeburten greift dies nicht. Das soll sich nach ARD-Informationen noch vor der Bundestagswahl ändern.[mehr]
Für Mütter gilt für acht Wochen nach der Entbindung eine gesetzliche Schutzfrist. Bei Fehlgeburten greift dies nicht. Das soll sich nach ARD-Informationen noch vor der Bundestagswahl ändern.[mehr]