Wer lange Zeit für eine Firma tätig ist, hofft bei Kündigung zumindest auf eine hohe Abfindung. Wie hoch fällt sie nach 15 Jahren aus? Ein Überblick. Wenn Sie nach 15 Jahren in einem Betrieb die Kündigung erhalten, kann das ein ziemlicher Schock sein. Besonders wenn sie überraschend kommt. Oft zahlt der Arbeitgeber nach langer Zeit im selben Unternehmen wenigstens eine Abfindung, die für einige Zeit Ihren Lebensunterhalt sichert. Doch welche Abfindung können Sie nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit erwarten? Wir zeigen, welche Summe möglich ist und wann eine Abfindung überhaupt gezahlt wird. Welche Abfindung ist nach 15 Jahren im Betrieb üblich? Um die Höhe einer Abfindung zu berechnen, gibt es eine Faustformel: Bruttogehalt x 0,5 x Jahre im Betrieb . Demnach können Sie nach 15 Jahren Arbeit ein Vielfaches Ihres Gehalts als Abfindung erwarten. Wenn Ihr Bruttogehalt etwa bei 2.500 Euro im Monat liegt, ist eine Abfindung von 18.750 Euro möglich. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro wären es sogar 22.500 Euro. Beachten Sie: Die Faustformel ist keine Garantie, dass Ihre Abfindung nach 15 Jahren so hoch ausfällt. Die Höhe hängt letztendlich davon ab, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Der Betrag kann ebenso höher oder niedriger ausfallen. Bei der Verhandlung der Abfindung können Sie diese Formel allerdings als Richtwert heranziehen. Lesen Sie auch: Ist eine Abfindung pfändbar? Das sollten Sie wissen Extragehalt nach Kündigung: So viel Steuer behält das Finanzamt von Ihrer Abfindung Wann bekommt man eine Abfindung? Selbst wenn Sie bereits 15 Jahre in einem Betrieb gearbeitet haben, steht Ihnen bei Kündigung nicht automatisch eine Abfindung zu. Häufig verhandelt der Arbeitgeber die Abfindung mit dem Arbeitnehmer. Außerdem ist es möglich, dass die Abfindung vertraglich festgelegt ist. Schauen Sie in Ihrem Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag nach. Darin kann Ihr Anspruch auf eine Abfindung schon schwarz auf weiß stehen. Obwohl häufig eine Abfindung gezahlt wird, haben Sie rechtlich keinen generellen Anspruch darauf. Lediglich in bestimmten Fällen steht Ihnen nach dem Kündigungsschutzgesetz eine Abfindung zu. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie betriebsbedingt gekündigt werden. Allerdings müssen auch in diesem Fall weitere Bedingungen erfüllt sein, damit Ihnen eine Abfindung gesetzlich zusteht. Tipp: Sie sind überzeugt, dass Ihnen eine Abfindung zusteht, haben aber keine erhalten? Bevor Sie eigenständig vorgehen, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann Ihnen sagen, ob Sie wirklich einen Anspruch auf einen Abfindung haben und Ihnen bei einer eventuellen Klage helfen.