Mehr als nur Gehalt: Manche Unternehmen beteiligen ihre Beschäftigten am Erfolg. Aber wie sieht so eine Beteiligung aus - und worauf sollte ich als Begünstigter achten? Homeoffice, Feel-Good-Manager, Eins-a-Kantine: Viele Unternehmen tun einiges dafür, dass ihre Beschäftigten sich wohlfühlen. Manche setzen dafür auch auf die Mitarbeiterbeteiligung. Für Dirk Lambach, Pressesprecher des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligungen liegen die Vorteile aus Unternehmenssicht auf der Hand: "Die Teilhabe erzeugt eine andere Bindung und Motivation bei der Belegschaft als nur der monatliche Lohnzettel." Denn Beschäftigte könnten so - genauso wie Gesellschafter auch - eine Rendite erhalten, wenn das Unternehmen erfolgreich wirtschaftet. Besonders junge Start-ups und große börsennotierte Unternehmen setzen darauf, aber auch für mittelständische Unternehmen ist die Mitarbeiterbeteiligung möglich. Mitarbeiteraktien unter börsennotierten Unternehmen weit verbreitet Die Art und Weise, wie ein Betrieb seine Belegschaft am Unternehmen beteiligt, kann ganz unterschiedlich aussehen. Am weitesten verbreitet ist die Mitarbeiteraktie. Laut Bundesverband Mitarbeiterbeteiligungen bieten das etwa 70 bis 80 Prozent aller börsennotierten Unternehmen ihren Angestellten an. "Mitarbeiter müssen dafür in der Regel selbst die Aktie des Unternehmens kaufen, erhalten diese aber zu einem vergünstigten Preis oder Gratisaktien dazu", sagt Lambach. Der Aktienbesitz versetzt Beschäftigte in die Lage, von Dividenden und Kursgewinnen zu profitieren und damit an der Wertentwicklung des Unternehmens beteiligt zu sein. Nach einer Berechnung des Deutschen Aktieninstituts haben Mitarbeiteraktien zuletzt bei einer Haltedauer von zehn Jahren eine jährliche Rendite von mindestens fünf Prozent eingebracht. Oft geben die Firmen für die Papiere sogar eine gewisse Haltefrist vor, innerhalb derer die Anteilsscheine nicht verkauft werden dürfen. Erst danach können Mitarbeiter sie frei handeln. Start-ups setzen eher auf virtuelle Beteiligungen Viele Start-ups setzen auf sogenannte virtuelle Beteiligungen, um Arbeitskräfte anzulocken. Denn sie sind selten in der Lage, so hohe Gehälter zu zahlen wie die etablierte Konkurrenz. Mit einer virtuellen Beteiligung können Beschäftigte aber ebenfalls an der Wertentwicklung des Unternehmens teilhaben. "Dafür geben Arbeitgeber ihren Angestellten ein vertragliches Versprechen, dass diese am Erlös beteiligt werden, sollte das Start-up später mal verkauft werden", sagt Lambach. Damit spekulieren Beschäftigte also auf einen möglichst einträglichen Exit. Stille Beteiligung und Genussrechte Kleinere Unternehmen wählen meist die Möglichkeit, ihren Angestellten eine stille Beteiligung oder Genussrechte zu überlassen. Bei beiden Varianten kaufen Beschäftigte Anteilsscheine des Unternehmens - oft zu einem vergünstigten Preis, den der Arbeitgeber festlegt. Dadurch erhalten sie "das Recht auf gewisse Informationen über die Geschäfte und auf Verzinsung ihrer Anteile", sagt Lambach. Wie hoch die Verzinsung ausfällt, hängt vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ab. "Die Rendite kann im Mittelstand durchaus bei acht bis zehn Prozent liegen", sagt Lambach. Ein Mitspracherecht bei Unternehmensentscheidungen haben die Arbeitnehmer durch diese Beteiligungen aber nicht. Alternativen sind in der Praxis kaum relevant Weitere mögliche Mitarbeiterbeteiligungen sind Mitarbeiterguthaben oder -darlehen sowie eine GmbH-Beteiligung. In der Praxis kämen diese Angebote aber kaum vor, heißt es vom Bundesverband. Angeboten des Arbeitgebers nicht blind vertrauen Mehr Identifikation mit dem Arbeitgeber, Beteiligung am Unternehmenserfolg – auch für Angestellte klingen Mitarbeiterbeteiligungs-Programme gut. Aufpassen sollten sie trotzdem, wenn ihnen ein Programm angeboten wird. "Eine Kapitalbeteiligung sollte stets als zusätzliche Ergänzung zum vereinbarten Lohn ausgezahlt und nicht als fester Gehaltsbestandteil betrachtet werden, um Reallohnverluste zu vermeiden", rät Katrin Vitols, Referatsleiterin Mitbestimmung, Corporate Governance und CSR beim Deutschen Gewerkschaftsbund. "Aufgrund der verbundenen Risiken darf sie zudem nicht mit der betrieblichen Altersvorsorge verknüpft werden", so Vitols weiter. Entscheidend sei außerdem, dass die finanzielle Beteiligung allen Beschäftigten offensteht, um eine faire Vermögensverteilung zu gewährleisten. Was Beschäftigte außerdem im Hinterkopf haben sollten: Wie bei jeder anderen Investition auch, können sie mit einer Mitarbeiterbeteiligung Verluste machen. So kann eine Aktie etwa jederzeit an Wert verlieren. "Unternehmerische Beteiligungen beinhalten stets ein Anlagerisiko, das bis hin zum Totalverlust reichen kann", sagt Vitols. "Beschäftigte tragen dabei ein doppeltes Risiko: Bei einer Insolvenz droht nicht nur der Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch der Kapitalanlage." Sie rät, beim Abschluss darauf zu achten, dass Insolvenzsicherungsmaßnahmen wie Mindestverzinsungen oder Einlagensicherungen, etwa durch Bürgschaftsbanken oder Versicherungen vereinbart werden.