Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat über jenen Mann die U-Haft verhängt, der Samstagfrüh vor einer Diskothek in der Wiener Innenstadt dem Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und den Fußballer schwer verletzt haben soll. Als Haftgrund nahm die Haftrichterin Tatbegehungsgefahr an. Der Beschluss ist bereits rechtskräftig und bis zum 30. Dezember rechtswirksam, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit.