Für die Mandatsvergabe im Parlament ist die Landesliste entscheidend. Sie sichert eine proportionale Vertretung und ermöglicht auch kleineren Parteien, Sitze zu gewinnen. Die Landesliste ist eine Liste der Kandidaten, die Parteien in jedem Bundesland aufstellen, um bei Wahlen wie der Bundestagswahl Mandate zu erhalten. Auch bei Landtagswahlen kommen die Listen zum Tragen. Die Wahlen werden durch die Zweitstimme der Wähler entscheidend beeinflusst, da diese über die Verteilung der Sitze an die Parteien entscheidet. Mitglieder oder Delegierte der Partei entscheiden die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste in geheimer Wahl. Diese Reihenfolge bestimmt, welche Kandidaten ins Parlament einziehen, falls die Partei Mandate über die Zweitstimme gewinnt. Die Aufstellung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen, Verstöße können die Wahlzulassung gefährden. Landeslisten sichern die Repräsentation auf Landesebene und gewährleisten, dass Mandate proportional zu den erzielten Stimmen verteilt werden. Sie sind damit ein Kernstück des deutschen Verhältniswahlrechts. Auch kleine Parteien können so bei entsprechender Stimmenzahl Vertreter ins Parlament entsenden.