Bürgermeister sind in den Städten und Kommunen unverzichtbar. In Deutschland arbeiten sie in mehr als 11.000 Gemeinden. Aber was verdienen diese Politiker?
Vor der Küste Schleswig-Holsteins, im nordfriesischen Wattenmeer, liegt eine der kleinsten Gemeinden Deutschlands. Auf der Insel Gröde wohnen gerade mal zwölf Menschen – und trotzdem haben sie einen Bürgermeister.
Wurde früher gewählt, machten die Bewohner von Gröde ihr Kreuz im Wohnzimmer des ehemaligen Bürgermeisters Volker Mommsen. Er arbeitete ehrenamtlich und bekam deshalb kein Gehalt, sondern eine Aufwandspauschale – so wie der Großteil der deutschen Bürgermeister.
Laut der Landeszentrale für politische Bildung NRW gibt es 11.475 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Deutschland, davon 3440 im Hauptamt und 8035 im Ehrenamt.
Die Bürgermeister, die hauptberuflich arbeiten, erhalten ein Gehalt, das sich je nach Größe der Gemeinde, Kommune oder Stadt richtet. Als Faustregel gilt: Je mehr Einwohner eine Stadt hat, desto höher ist das Grundgehalt.
Spitzenverdiener sind die Erste Bürgermeister und Oberbürgermeister in Deutschlands Großstädten. So verdient zum Beispiel Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) rund 14.400 Euro im Monat, also knapp 173.000 Euro im Jahr. Das ist aber nur ein Grundgehalt. Mit Zulagen kommt Tschentscher auf rund 200.000 Euro.
Das Grundgehalt eines Bürgermeisters richtet sich nach Einwohnerzahl. Je mehr Menschen in einer Stadt wohnen, desto höher ist die sogenannte Besoldungsgruppe, in die ein Bürgermeisteramt eingeordnet wird. Peter Tschentscher wird zum Beispiel nach Besoldungsgruppe B11 bezahlt.Gehaltscheck Lkw Fahrer
Die Gehälter der Besoldungsgruppen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind sie beispielsweise wie folgt gestaffelt:
bis zu 10.000 Einwohnern | B2 | 8.179,70 Euro brutto |
ab 10.001 Einwohnern | B3 | 8.657,80 Euro brutto |
ab 20.001 Einwohnern | B4 | 9.158,52 Euro brutto |
ab 30.001 Einwohnern | B5 | 9.732,99 Euro brutto |
von 40.001 bis 60.000 Einwohnern | B6 | 10.275,49 Euro brutto |
von 60.001 bis 100.000 Einwohnern | B7 | 10.803,17 Euro brutto |
von 100.001 bis 150.000 Einwohnern | B8 | 11.353,20 Euro brutto |
von 150.001 bis 250.000 Einwohnern | B9 | 12.036,09 Euro brutto |
von 250.001 bis 500.000 Einwohnern | B10 | 14.156,81 Euro brutto |
ab 500.001 Einwohnern | B11 | 14.703,36 Euro brutto |
Geregelt sind die Gehälter von Bürgermeistern in NRW in der Landesbesoldungsordnung B, die hier einzusehen ist.