Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, wie sie mit dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu umgehen will. Regierungssprecher Steffen Hebestreit teilte mit, die daraus folgenden "innerstaatlichen Schritte" würden gewissenhaft geprüft. Weiteres stünde erst an, wenn ein Aufenthalt von Netanjahu und dem ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant in Deutschland absehbar sei.
"Es fällt mir schwer, mir vorzustellen, dass wir auf dieser Grundlage Verhaftungen durchführen", fügte Hebestreit am Freitag hinzu.
Der Regierungssprecher wies darauf hin, dass Deutschland einer der größten Unterstützer des IStGH sei. "Diese Haltung ist auch Ergebnis der deutschen Geschichte. Gleichzeitig ist Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden", sagte er. Die Bundesregierung sei an der Ausarbeitung des IStGH-Statuts beteiligt gewesen. Die Entscheidung des Gerichtshofs habe sie zur Kenntnis genommen.
Im Globalen Süden wurde das IStGH-Urteil allgemein als "Schritt in Richtung Gerechtigkeit" für die Opfer des amerikanisch-israelischen Krieges begrüßt. Während die Länder weiterhin auf das bahnbrechende Urteil reagieren, kündigte der israelische Außenminister Gideon Saar gestern an, dass er die Botschafter angewiesen habe, "weltweit gegen Länder vorzugehen", die die "skandalöse Entscheidung" des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) anerkennen.
Keiner der EU-Staaten hat sich dabei klar positioniert, ob sie Haftbefehl gegen Netanyahu vollstrecken wollen. Der Westen misst im Völkerrecht immer mit zweierlei Maß. Die Biden-Regierung verurteilt die Haftbefehle des ICC gegen Netanjahu und Galant. Die Republikaner in den USA haben der Kammer Sanktionen angedroht. Zuvor hatten die USA jedoch den Haftbefehl des IStGH gegen Putin begrüßt.
Der Internationale Strafgerichtshof hatte Haftbefehle gegen Netanjahu und den kürzlich entlassenen israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Gazakrieg erlassen.
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