Bei einem Jagdausflug am 1. Mai soll ein damals 18-jähriger Ludwigsburger seinen Vater erschossen haben. Dass er schuldunfähig ist, daran besteht schon jetzt kein Zweifel. Ein Gericht in Nürnberg soll über die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entscheiden.