Reichen die eigene Rente und die Ersparnisse im Alter nicht zum Leben, können gut situierte Kinder für den Unterhalt herangezogen werden. Aber wie weit greift die Auskunftspflicht von Angehörigen, wenn bei den Eltern das Geld für die Pflege nicht reicht? Damit hat sich das Bundessozialgericht beschäftigt.