Das Außenministerium verzichtet auf Einspruch gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) im Fall der seit 2019 in Nordsyrien internierten mutmaßlichen Salzburger IS-Anhängerin Maria G. und ihrer zwei Kinder. Das Außenministerium arbeite derzeit in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie internationalen Partnern an den Planungen der Rückführung, teilte das Ministerium am Mittwochabend mit.