Die „U-Bahn-Surfer“, die in Wien für ihren Leichtsinn bezahlen mussten, haben auch über andere Leid gebracht, gegen das die Folgekosten des Vorfalls verblassen. Doch das Gesetz bietet kaum Mittel, um dem Irrsinn Einhalt zu gebieten. Wer sich einer Bahnkreuzung falsch nähert, wird strenger bestraft.