Die Bonner Behörden wollten ihn abschieben, doch ein Gericht verhinderte das. Leonis Hamza darf auch wegen seiner Familie bleiben – obwohl er diese bereits wüst bedroht hat. Der in Bonn lebende Salafistenprediger Leonis Hamza ist bereits Ende vergangener Woche aus der Abschiebehaft entlassen worden. Zuvor hatte das Ausländeramt der Stadt Bonn versucht, ihn wegen seiner Nähe zu salafistischen Kreisen und seiner verfassungsfeindlichen Haltung abzuschieben. Die Einschätzung der Behörde basiert auf Berichten der Sicherheitsorgane, die ihn als radikalen Salafisten und als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstufen. Das Kölner Verwaltungsgericht und später das Oberverwaltungsgericht Münster haben jedoch entschieden, dass die rechtlichen Voraussetzungen für seine Abschiebung nicht ausreichend gegeben seien. Hamza, der sich selbst als "Web-Imam" bezeichnet und unter dem Namen Abdul Alim Hamza auftritt, war im Internet durch dschihadistisch-salafistische Inhalte bekannt geworden. Über Plattformen wie TikTok erreichte er insbesondere junge, orientierungslose Menschen und führte sie in eine extremistische Auslegung des Islams. Laut Ermittlungen soll er Kontakte zu einflussreichen Predigern, Mitgliedern der Berliner Clan-Szene und Mixed-Martial-Arts-Kämpfern gepflegt haben. Besonders brisant ist dabei seine Verbindung zu Arafat Abou-Chaker , einem bekannten Clan-Chef aus Berlin . Gericht: Kein "besonders schweres Ausweisungsinteresse" Bonner Behörden hatten Hamzas Ausweisung sowie eine 20-jährige Wiedereinreisesperre gefordert. Hamza lebt jedoch mit einer deutschen Ehefrau und drei Kindern zusammen, was letztlich ein entscheidender Faktor für das Gericht war. In der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde betont, dass das Beweismaterial nicht ausreiche, um ein "besonders schweres Ausweisungsinteresse" festzustellen. Weiterhin stellte das Gericht klar, dass die aktuelle Rechtslage es nicht zulasse, allein aufgrund seiner salafistischen Ansichten eine Abschiebung durchzuführen, sofern keine konkreten weiteren Umstände hinzukämen. Die familiären Bindungen Hamzas und seine Rolle als Vater spielten dabei eine zentrale Rolle, weshalb das Interesse am Verbleib in Deutschland höher bewertet wurde als das öffentliche Interesse an einer sofortigen Abschiebung. In einem abgehörten Telefonat soll der salafistische Prediger jedoch seiner Frau und seinen Kindern Gewalt angedroht haben. Besonders erschreckend war seine Aussage, in der er ankündigte, seine damals fünfjährige Tochter töten zu wollen. Diese Drohung führte zu Ermittlungen, die jedoch sowohl vom Jugendamt als auch vom Familiengericht eingestellt wurden. Es konnten keine ausreichenden Beweise für eine strafrechtliche Verfolgung vorgelegt werden. Hamza klagt über "menschenunwürdige" Haft Die Sicherheitsbehörden betrachten diese Vorfälle als Teil des Gesamtbilds Hamzas, das ihn als gefährliche Person darstellt. Sie bleiben von der Gefahr, die von dem Prediger ausgeht, überzeugt. In einem internen Bericht wird Hamza als radikaler und gewalttätiger Demagoge beschrieben. Auch wenn er strafrechtlich bisher nicht auffällig geworden ist, sehen die Behörden seine Aktivitäten in der islamistischen Szene als problematisch. Neben seiner Online-Präsenz soll er auch in persönlichen Gesprächen zur Radikalisierung junger Menschen beigetragen haben. Hamza selbst zeigt sich trotz seiner Freilassung wenig erleichtert. In einem Interview sprach er von seiner Zeit in Isolationshaft, die er als menschenunwürdig bezeichnete. "Ich galt als hochgefährlich", sagte er und beklagte, dass man ihm die Zeit mit seiner Familie genommen habe. Gleichzeitig ist er wieder auf Social Media aktiv, wo er unter anderem Fotos mit seinen Kindern teilt. Die Stadt Bonn bedauert die gerichtliche Entscheidung und prüft derzeit die weiteren rechtlichen Möglichkeiten. Bonns stellvertretender Stadtsprecher Marc Hoffmann erklärte, dass zunächst die Begründung der Gerichte analysiert werden müsse, bevor man weitere Schritte einleiten könne. Ob und wann Hamza erneut mit einer Abschiebung rechnen muss, bleibt vorerst unklar.