Das Berliner Kammergericht hat in zweiter Instanz entschieden, dass fünf kritische Aussagen des Fußballprofis Jérôme Boateng über seine ehemalige Freundin Kasia Lenhardt in einem Interview rechtlich zulässig sind. Dies stellt eine eindeutige Entscheidung zugunsten des ehemaligen deutschen Nationalspielers dar.