Steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, ist nur er Eigentümer der Immobilie. Was sind die Konsequenzen bei einer Scheidung? Wir geben einen Überblick. Dass nur ein Ehepartner im Grundbuch steht, ist oft der Fall, wenn er die Immobilie schon vor der Ehe besaß oder während der Ehe geerbt hat. Welche rechtlichen Folgen durch eine Scheidung entstehen, lesen Sie hier. Nur ein Ehepartner im Grundbuch: die Folgen Der Ehepartner, der im Grundbuch steht, ist der Eigentümer der Immobilie und hat bei einer Trennung die Entscheidungshoheit. Er entscheidet, ob er die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen möchte. In der Regel zieht derjenige aus, der nicht im Grundbuch steht. Der nicht im Grundbuch stehende Ehepartner kann jedoch ein Wohnrecht erwirken. Das ist möglich, wenn das Ehepaar Kinder hat. Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, tilgt der im Grundbuch stehende Ehepartner das Darlehen. Grundbucheintrag und Erbe Stirbt der Ehepartner, der allein im Grundbuch steht, erbt der hinterbliebene Ehepartner mindestens ein Viertel. Wie viel der hinterbliebene Ehepartner tatsächlich erbt, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab: Vereinbarung von Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung Testament oder Erbvertrag Erbberechtigte Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwister Hat das Ehepaar keine Kinder und gilt die Zugewinngemeinschaft, erbt der hinterbliebene Ehepartner die gesamte Immobilie. Bei Gütertrennung erbt der Hinterbliebene mitunter nur ein Viertel. Ist ein Kredit noch nicht getilgt, erbt er auch die vorhandenen Schulden. Lesen Sie hier, was für Paare gilt, wenn sie keinen Ehevertrag schließen. Zugewinngemeinschaft und nur ein Ehepartner im Grundbuch Schließen Sie keinen Ehevertrag ab, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wie bei einer Trennung mit der Immobilie verfahren wird, hängt davon ab, wann und wie die Immobilie erworben wurde: Hat der im Grundbuch stehende Ehepartner die Immobilie mit in die Ehe gebracht, während der Ehe geerbt oder durch eine Schenkung erhalten, gehört sie ihm allein. Er zahlt dem anderen Ehepartner keinen Ausgleich. Haben beide Ehepartner die Immobilie während der Ehe erworben oder sich gemeinsam an Modernisierungs- sowie Renovierungsarbeiten beteiligt, kann der nicht im Grundbuch stehende Ehepartner einen Ausgleich fordern. Gütertrennung und Scheidung Haben Sie Gütertrennung vereinbart und steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, entstehen bei einer Scheidung keine Probleme. Derjenige, der im Grundbuch steht, behält die Immobilie und zahlt den anderen nicht aus. Einen Anspruch auf Ausgleich hat der nicht im Grundbuch stehende Ehepartner, wenn die Immobilie von beiden Ehepartnern erworben wurde. Das ist der Fall, wenn beide Partner einen Kreditvertrag unterzeichnet haben und der Kredit bereits getilgt ist.