Nach der Trennung von der Kindesmutter hatte ein Vater lange Zeit keinen Kontakt zu seinem Neugeborenen. Bei Gericht setzte er ein Besuchsrecht durch, doch der Richter entschied, dass die Treffen nur in Begleitung einer Sozialpädagogin stattfinden dürfen. Bezahlen muss die Termine der Mann selbst – bis zu 800 Euro monatlich!