Wer für längere Zeit über weitere Strecken zu einem Interimsarbeitsplatz pendeln muss, um dort Lücken zu stopfen, ist selten begeistert. Zwei Lehrkräfte wehren sich dagegen - mit Erfolg.
Die umstrittenen Abordnungen von Lehrkräften an unterversorgte Schulen in Nordrhein-Westfalen sind jetzt vom Verwaltungsgericht Münster in zwei Fällen gestoppt worden. Damit hatten Eilanträge einer Grundschullehrerin und eines Gymnasiallehrers Erfolg.
Grundsätzlich könne zwar eine Abordnung gerechtfertigt sein, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, stellte das Gericht fest. In den konkreten Fällen habe es jedoch "Ermessensfehler" bei der Auswahl der dafür infrage kommenden Lehrkräfte gegeben.
Das Schulministerium betonte hingegen: "Die Möglichkeit, Lehrkräfte für eine begrenzte Zeit abzuordnen, bleibt bis auf Weiteres unverzichtbar, um faire Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu sichern." Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.
Aus Sicht des Gerichts wäre die Bezirksregierung Münster verpflichtet gewesen, etwa im Fall der abgeordneten Grundschullehrerin "eine auf gleichmäßigen Maßstäben beruhende Ermessensentscheidung" unter allen Grundschullehrern zu treffen, die im Münsterland tätig seien, soweit ihre bisherige Schule auch bei einer Abordnung funktionieren könne, erklärte das Verwaltungsgericht. Dem sei die beklagte Behörde nicht gerecht geworden.
"Die Aufforderung an die jeweilige Schulleitung, die abzuordnenden Personen zu benennen, hätte – um die Auswahlentscheidung auf der Grundlage gleichmäßiger Maßstäbe vornehmen zu können – so nicht ergehen dürfen." Das zum Teil erfolgte Losverfahren sei "schon im Ansatz kein sachgerechtes Auswahlkriterium", bemängelte das Gericht. Vergleichbares gelte für die erfolgreiche Klage des Gymnasiallehrers.
Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte Ende 2022 ein umfangreiches Handlungskonzept gegen Lehrkräftemangel und Unterrichtsausfall vorgestellt. Es sieht unter anderem erweiterte Möglichkeiten vor, um Lehrkräfte zeitlich befristet an unterversorgte Schulen zu entsenden. Lehrerverbände lehnten das von Beginn an als demotivierende Zwangsmaßnahme ab.