Der Rechtsstreit zwischen Till Lindemann und dem Spiegel geht in eine neue Runde. Der Frontmann der Band Rammstein sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, mehrere Frauen vergewaltigt zu haben, worüber der Spiegel und andere Medien berichtet hatten. Das Hamburger Magazin stützte sich unter anderem auf die Schilderungen zweier Frauen, die als "Zoe" und "Sophie W." vorgestellt wurden.
Von diesen hatte der Spiegel zwei eidesstattliche Versicherungen vor Gericht eingereicht, die allerdings manipuliert gewesen sein sollen, wie die Anwaltskanzlei, die Lindemann vertritt, erklärte.
In einer Pressemitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann wird unter anderem geschildert, dass die beiden von der Hamburger Zeitschrift dem Gericht vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen der zwei Frauen manipuliert worden sein sollen.
Demzufolge sei die eidesstattliche Erklärung von "Zoe" dadurch aufgefallen, dass auf der vorletzten Seite des Textes ein Satz begann, der auf der darauffolgenden Seite nicht fortgesetzt wurde.
"Dort fand sich nur noch die Unterschrift der Zeugin, so dass davon ausgegangen werden musste, dass einzelne Seiten der eidesstattlichen Versicherung entfernt bzw. ausgetauscht wurden",
zitiert Apollo News aus dem Schreiben der Kanzlei.
Merkwürdig erscheint darüber hinaus, dass der Spiegel recht spät, erst eine Woche vor der anstehenden Verhandlung des Berufungsverfahrens, zwei neue, bis dahin unbekannte eidesstattliche Versicherungen eingereicht hatte. Zudem habe die Zeitschrift zugeben müssen, dass die zuvor präsentierten eidesstattlichen Versicherungen nicht von den als "Zoe" und "Sophie W." benannten Personen stammten.
Der Spiegel erklärte die Ungereimtheiten damit, dass es zu einem Versehen bei dem beauftragten Prozessbevollmächtigten und dessen Sekretariat gekommen sei, weshalb verschiedene Fassungen der eidesstattlichen Versicherungen miteinander vertauscht und dann eingereicht worden seien.
Diese Unstimmigkeiten könnten sich als ungünstig für den Spiegel und seine Verteidigung vor Gericht herausstellen. Das frühere Nachrichtenmagazin hatte seine Berichterstattung über die sogenannte "Lindemann-Affäre" vollständig auf die eidesstattlichen Versicherungen der beiden Damen gestützt – und ebenso seine Verteidigungslinie vor Gericht. Dazu erklärten die Rechtsanwälte von Till Lindemann:
"Die unterschiedlichen Fassungen der eidesstattlichen Versicherung von 'Zoe' weichen nicht unerheblich voneinander ab, insbesondere im Hinblick auf das von ihr geschilderte Erinnerungsvermögen an die Begegnung mit unserem Mandanten."
Die renommierte, auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei habe, wie es heißt, kürzlich ein anderes Verfahren, das Lindemann diesmal gegen den NDR angestrengt hatte, gewinnen können. Darin ging es um die Behauptung des Hamburger Senders, der in einem Podcast die Andeutung verbreitet hatte, Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer bewusstlosen Frau ohne deren Einverständnis vorgenommen. Lindemanns Anwälte konnten vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken, der zufolge es dem NDR untersagt ist, diese Behauptung über den Rammstein-Sänger weiterzuverbreiten. Begründung: Ein weiteres Mal habe es sich um "eine unzulässige Verdachtsberichterstattung" gehandelt.
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