Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Wahlrechtsreform der Ampel mehrheitlich für verfassungskonform. Mit der Entscheidung bleibt die Drei-Mandate-Klausel erhalten und die CSU voraussichtlich im Bundestag. Und das ist auch richtig so. Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.
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